Rechtsprechung
BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97 (1) |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
HGB § 255 Abs. 1 und 2; FGO § 11 Abs. 2; EStG § 7 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 7, § 21 Abs. 1
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
HGB § 255 Abs. 1 und 2; FGO § 11 Abs. 2; EStG § 7 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 7, § 21 Abs. 1
- Simons & Moll-Simons
HGB § 255 Abs. 1 und 2; FGO § 11 Abs. 2; EStG § 7 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 7, § 21 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Anschaffungsnahe Aufwendung - Herstellungskosten - Wesentliche Verbesserung - Gebäude - Instandsetzungsmaßnahme - Modernisierungsmaßnahme - Erhaltungsmaßnahme
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Anschaffungsnaher Aufwand; Änderung der Rechtsprechung; Herstellung; Modernisierung; Instandsetzung; Werbungskosten
- Judicialis
HGB § 255 Abs. 1; ; HGB § 255 Abs. 2; ; FGO § 11 Abs. 2; ; EStG § 7 Abs. 1; ; EStG § 9 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG § 21 Abs. 1
- RA Kotz
Abzugsfähigkeit des anschaffungsnahen Aufwands - neue Rechtsprechung des BFH
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anschaffungsnahe Aufwendungen oder Instandsetzungsmaßnahmen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- IWW (Kurzinformation)
Renovierung und Modernisierung - Schafft der Bundesfinanzhof den "anschaffungsnahen Aufwand" ab?
- IWW (Kurzinformation)
BFH ändert seine Rechtsprechung - Steuerzahlerfreundliche Entscheidung zum "anschaffungsnahen Aufwand"
- IWW (Kurzinformation)
Wichtig für Käufer von Immobilien - Schafft der Bundesfinanzhof den "anschaffungsnahen Aufwand" ab?
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Absetzung von Renovierungskosten
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Beurteilung anschaffungsnaher Aufwendungen beim Immobilienerwerb
- spiegel.de (Pressemeldung)
IMMOBILIEN - Renovierungen steuerlich absetzbar
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
EStG § 7 Abs. 4 § 9 Abs. 1; FGO § 11 Abs. 3
Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage
Besprechungen u.ä. (5)
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Anschaffungsnaher Aufwand - BFH ändert Rechtsprechung
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Mietimmobilien - Steuerzahlerfreundliche Entscheidung zum "anschaffungsnahen Aufwand"
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Immobilien - Neue Grundsätze zur Behandlung von anschaffungsnahen Aufwendungen
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Beurteilung anschaffungsnaher Aufwendungen beim Immobilienerwerb
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Änderung der Rechtsprechung (I): Wann sind Erhaltungsaufwendungen Werbungskosten? (IBR 2002, 459)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Anzahlungen
- Anzahlungen im Rahmen der Überschusseinkünfte
- Gebäude, anschaffungsnahe Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand
- Sachlicher Anwendungsbereich
- Aufwendungen zur Hebung des Gebäudestandards stellen Herstellungskosten dar
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 13.08.1996 - 2 K 1238/94
- BFH, 21.11.2000 - IX R 39/97
- BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97 (1)
Papierfundstellen
- BFHE 198, 74
- NJW 2002, 2268
- NZM 2002, 666
- BB 2002, 1350
- DB 2002, 1297
- BStBl 2003 II S. S. 569
- BStBl 2003 II Seite, 569
- BStBl II 2003, 569
Wird zitiert von ... (131) Neu Zitiert selbst (32)
- BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92
Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand
Auszug aus BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97
Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die für sich allein noch als Erhaltungsmaßnahmen zu beurteilen wären, können in ihrer Gesamtheit zu einer wesentlichen Verbesserung gemäß § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB führen, wenn dadurch der Gebrauchswert (das Nutzungspotential) eines Wohngebäudes gegenüber dem Zustand im Zeitpunkt des Erwerbs deutlich erhöht wird (Bestätigung des BFH-Urteils vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632).Welche Aufwendungen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen, bestimmt sich für die Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte, mithin auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nach § 255 HGB (vgl. allg. BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, 835, zu C. III. 1. c dd; ferner BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 1. b, zu Herstellungskosten, und vom 17. Dezember 1996 IX R 47/95, BFHE 182, 178, BStBl II 1997, 348, zu Anschaffungskosten; vgl. auch Amtliches Einkommensteuer-Handbuch --EStH-- 2001, H 32a).
Das gilt sowohl für den Austausch von Ofenheizungen gegen Gas-Etagenheizungen (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juli 1979 VIII R 162/78, BFHE 128, 385, BStBl II 1980, 7; BMF-Erlass vom 16. Dezember 1996, BStBl I 1996, 1442, Tz. 2.3.) als auch für die Modernisierung der Bäder (BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu II.) und den Austausch von einfachverglasten Fenstern gegen Isolierglasfenster (vgl. BFH-Urteil vom 28. April 1998 IX R 66/95, BFHE 186, 220, BStBl II 1998, 515).
Der Umstand, dass der Vermieter aufgrund des Einbaus von Isolierglasfenstern eine höhere Miete verlangen kann (vgl. jetzt § 559 BGB) erlaubt allein nicht den Schluss auf eine wesentliche Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB (vgl. BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b ee, …und vom 13. Oktober 1998 IX R 38/95, BFH/NV 1999, 603, zu 1. b cc; BMF in BStBl I 1996, 1442, Tz. 3.2.).
bb) Übliche, d.h. normalerweise anfallende Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen werden den Gebrauchswert eines Gebäudes insgesamt nicht so deutlich erhöhen, dass es dadurch i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB wesentlich verbessert wird (vgl. BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b cc; vgl. auch BMF in BStBl I 1996, 1442, Tz. 3.2.).
cc) Allerdings können Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die für sich allein noch als Erhaltungsmaßnahmen zu beurteilen wären, in ihrer Gesamtheit zu einer wesentlichen Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB führen, wenn dadurch der Gebrauchswert (das Nutzungspotential) des Gebäudes gegenüber dem ursprünglichen Zustand, d.h. hier dem Zustand im Zeitpunkt des Erwerbs, deutlich erhöht wird (BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 2. c und 3. b cc, und in BFH/NV 1999, 603; vgl. entsprechend zum Zustand bei Herstellung BFH-Urteil in BFHE 128, 385, BStBl II 1980, 7).
Als ein Beispiel hat der BFH angeführt, dass im Rahmen der Baumaßnahmen außergewöhnlich hochwertige Materialien in erheblichem Umfang verwendet werden (BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b cc, und vom 19. September 1995 IX R 37/93, BFHE 178, 425, 427, BStBl II 1996, 131).
Wie sich aus dem Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632 (zu I. 3. b cc: "etwa") ergibt, ist eine wesentliche Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB aber nicht nur in dem angeführten Beispiel denkbar, sondern immer dann, wenn der Gebrauchswert (Nutzungspotential) eines Gebäudes von einem sehr einfachen auf einen mittleren oder von einem mittleren auf einen sehr anspruchsvollen Standard gehoben wird.
Ist nicht nur das Zweckmäßige, sondern sogar das Mögliche vorhanden und das vor allem unter Verwendung außergewöhnlich hochwertiger Materialien, dann wird es sich um einen sehr anspruchsvollen Standard handeln (vgl. BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b cc, und in BFHE 178, 425, 427, BStBl II 1996, 131, zu 1. a betr.
Wenn daher im Zuge der Baumaßnahmen diese Einrichtungen nicht nur in zeitgemäßer Form ersetzt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b bb, m.w.N.), sondern darüber hinaus in ihrer Funktion (Gebrauchswert) deutlich erweitert und ergänzt werden und dadurch der Wohnkomfort des Hauses insgesamt deutlich gesteigert wird, dann wird ein Wohnhaus dadurch wesentlich verbessert.
Wenn auch einzelne dieser Maßnahmen noch nicht zu einer wesentlichen Verbesserung führen, so kann doch ein Bündel derartiger Baumaßnahmen, bei dem mindestens drei der o.g. wesentlichen Bereiche betroffen sind, ein Gebäude gegenüber seinem Zustand bei Erwerb (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 2. c. und II.) in seinem Standard heben und es damit i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB wesentlich verbessern.
Derartig gebündelte Baumaßnahmen und die damit bautechnisch zusammenhängenden Baumaßnahmen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b cc, und in BFHE 181, 50, BStBl II 1996, 649) können insgesamt zu Herstellungskosten führen.
dd) Nach der neueren Rechtsprechung des BFH sind die Baumaßnahmen insgesamt nicht allein deshalb als Herstellungskosten zu werten, weil sie zeitlich zusammenhängend vorgenommen wurden und die Aufwendungen insgesamt hoch sind (grundlegend BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b).
cc) In seinen neueren Entscheidungen hat der BFH bei "erheblichen Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten" unter Berücksichtigung ihrer Anschaffungsnähe eine wesentliche Verbesserung gemäß § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB durch eine erhebliche Erhöhung des Nutzungswerts des Gebäudes angenommen, weil diese "wegen der Art der Baumaßnahmen und der Höhe des dadurch bedingten Aufwands im Verhältnis zur Höhe des Kaufpreises offenkundig" sei (z.B. BFH-Urteile vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90, BFHE 166, 203, BStBl II 1992, 285, zu 2.; in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu 3. a); in BFH/NV 1999, 776).
Ob das Gebäude durch Baumaßnahmen wesentlich verbessert worden ist, ist eine Tatfrage, deren Feststellung dem FG im einzelnen Fall obliegt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b ff.; vom 10. Mai 1996 IX R 62/94, BFHE 178, 46, BStBl II 1996, 639, zu I. 2. c dd).
Wäre das der Fall, müssten die Kosten einer sog. Generalüberholung regelmäßig Herstellungskosten sein; das hat der BFH aber seit dem Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632 verneint; zustimmend BMF in BStBl I 1996, 1442.
Der vom Gesetz geforderte Vergleich zwischen dem Zustand bei Erwerb und dem nach Durchführung der Baumaßnahmen stellt sich bei allen größeren Baumaßnahmen, seien sie in zeitlicher Nähe zur Anschaffung durchgeführt oder nicht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 2. c und II.; vgl. ferner BMF, BStBl I 1996, 1442, Tz. 3).
Kommt der Steuerpflichtige dieser Mitwirkungspflicht nicht nach und sind umfangreiche Baumaßnahmen, die Installationen und Fenster betreffen (vgl. dazu oben zu II. 3. a cc), durchgeführt worden, kann Indiz für eine wesentliche Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB eine erheblich erhöhte Miete sein, wenn sie auf diese Baumaßnahmen zurückzuführen ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b ee).
- BFH, 22.08.1966 - GrS 2/66
Auszug aus BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97
a) Aufwendungen in zeitlichem Zusammenhang mit dem Erwerb eines Gebäudes hat der Große Senat des BFH (Beschluss vom 22. August 1966 GrS 2/66, BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672) zwar seinerzeit unter Änderung der bisherigen Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (RFH) und des BFH nicht als Anschaffungskosten gewertet, weil Anschaffungskosten (nur) die Kosten seien, die aufgewendet werden, um ein Wirtschaftsgut von einem anderen zu erwerben.Insofern ist der Beschluss des Großen Senats in BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672 überholt (BFH-Urteil vom 12. Februar 1985 IX R 114/83, BFHE 143, 431, BStBl II 1985, 690, zu 1. a unter Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 12. Juni 1978 GrS 1/77, BFHE 125, 516, 525 f., BStBl II 1978, 620, 625).
aa) Der BFH hat allerdings im Beschluss vom 22. August 1966 (BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672; zur Entwicklung Balmes, Finanz-Rundschau --FR-- 1999, 1339) entschieden, dass bei im Verhältnis zum Kaufpreis hohen Aufwendungen auf ein Gebäude nach dessen entgeltlichem Erwerb in der Regel jedenfalls dann Herstellungskosten gegeben sind, wenn durch die Aufwendungen das Wesen des Gebäudes verändert, sein Nutzungswert erheblich erhöht oder die Nutzungsdauer erheblich verlängert werde.
a) Der Senat weicht damit nicht i.S. des § 11 Abs. 2 FGO von dem Beschluss des Großen Senats vom 22. August 1966 GrS 2/66 (BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672) ab.
- BFH, 16.12.1998 - X R 89/95
Anschaffungsnaher Aufwand bei Erwerb durch Zwangsversteigerung
Auszug aus BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97
Davon ist der BFH auch seit Einführung des § 255 HGB ausgegangen (z.B. Urteile in BFHE 158, 240, 243, BStBl II 1990, 53, und vom 16. Dezember 1998 X R 89/95, BFH/NV 1999, 776; s. ferner oben zu 1.).cc) In seinen neueren Entscheidungen hat der BFH bei "erheblichen Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten" unter Berücksichtigung ihrer Anschaffungsnähe eine wesentliche Verbesserung gemäß § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB durch eine erhebliche Erhöhung des Nutzungswerts des Gebäudes angenommen, weil diese "wegen der Art der Baumaßnahmen und der Höhe des dadurch bedingten Aufwands im Verhältnis zur Höhe des Kaufpreises offenkundig" sei (z.B. BFH-Urteile vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90, BFHE 166, 203, BStBl II 1992, 285, zu 2.; in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu 3. a); in BFH/NV 1999, 776).
b) Der Senat weicht aber mit seiner Entscheidung vom Urteil des X. Senats vom 16. Dezember 1998 X R 89/95, BFH/NV 1999, 776 ab.
- BFH, 11.08.1989 - IX R 44/86
Im Verhältnis zum Kaufpreis hoher Erhaltungsaufwand ist nur im Rahmen der AfA bei …
Auszug aus BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97
Nutzt er z.B. ein Wohngebäude tatsächlich bereits ab dem Zeitpunkt des Erwerbs, d.h. ab Übergang der Nutzungen und Lasten, dann hat er eine Zweckbestimmung getroffen; das genutzte Wirtschaftsgut befindet sich bereits in einem betriebsbereiten Zustand und kann insoweit nicht mehr in diesen Zustand versetzt werden (vgl. BFH-Urteile vom 11. August 1989 IX R 44/86, BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53, …und vom 13. März 1990 IX R 66/86, BFH/NV 1990, 778;… Adler/Düring/Schmaltz, a.a.O., § 255 HGB Tz. 12;… Ordelheide in Beck'sches Handbuch der Rechnungslegung, B 162 Rz. 255, 257;… vgl. auch BFH-Urteil vom 16. Juli 1996 IX R 55/94, BFH/NV 1997, 178, zu nachträglichen Erschließungskosten).Er hat deshalb Herstellungskosten angenommen, weil andernfalls "der enge Zusammenhang einer aufwendigen Modernisierung mit dem verbilligten Erwerb des Anwesens außer Acht gelassen" werde (BFH-Urteil in BFHE 158, 240, 243, BStBl II 1990, 53).
Davon ist der BFH auch seit Einführung des § 255 HGB ausgegangen (z.B. Urteile in BFHE 158, 240, 243, BStBl II 1990, 53, …und vom 16. Dezember 1998 X R 89/95, BFH/NV 1999, 776; s. ferner oben zu 1.).
- BFH, 19.09.1995 - IX R 37/93
Herstellungskosten - Sondereigentum
Auszug aus BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97
Als ein Beispiel hat der BFH angeführt, dass im Rahmen der Baumaßnahmen außergewöhnlich hochwertige Materialien in erheblichem Umfang verwendet werden (BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b cc, und vom 19. September 1995 IX R 37/93, BFHE 178, 425, 427, BStBl II 1996, 131).Ist nicht nur das Zweckmäßige, sondern sogar das Mögliche vorhanden und das vor allem unter Verwendung außergewöhnlich hochwertiger Materialien, dann wird es sich um einen sehr anspruchsvollen Standard handeln (vgl. BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b cc, und in BFHE 178, 425, 427, BStBl II 1996, 131, zu 1. a betr.
- BFH, 08.07.1980 - VIII R 189/78
Kurze Zeit nach Anschaffung eines Wohngebäudes angefallene Kosten der …
Auszug aus BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97
bb) Die Rechtsprechung (z.B. BFH-Urteil vom 8. Juli 1980 VIII R 189/78, BFHE 131, 312, BStBl II 1980, 744) und ihr folgend die Finanzverwaltung (Abschn. 157 Abs. 5 Satz 2 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR-- 1984) haben in der Folge auch typische Erhaltungsaufwendungen als Herstellungskosten gewertet, wenn sie im Verhältnis zum Kaufpreis hoch waren (ab 1984 20 v.H., ab 1994 15 v.H. des Kaufpreises).Aus denselben Gründen weicht der Senat auch nicht von den Urteilen des IV. Senats vom 8. November 1979 IV R 42/78 (BFHE 129, 138, BStBl II 1980, 147) und des VIII. Senats vom 8. Juli 1980 VIII R 189/78 (BFHE 131, 312, BStBl II 1980, 744) sowie dem Beschluss des VI. Senats vom 17. Mai 1968 VI B 97/67 (BFHE 92, 378, BStBl II 1968, 566) ab, die ebenfalls vor In-Kraft-Treten des § 255 HGB ergangen sind.
- BFH, 13.10.1998 - IX R 38/95
Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand bei "wesentlicher Verbesserung"
Auszug aus BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97
Der Umstand, dass der Vermieter aufgrund des Einbaus von Isolierglasfenstern eine höhere Miete verlangen kann (vgl. jetzt § 559 BGB) erlaubt allein nicht den Schluss auf eine wesentliche Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB (vgl. BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b ee, und vom 13. Oktober 1998 IX R 38/95, BFH/NV 1999, 603, zu 1. b cc; BMF in BStBl I 1996, 1442, Tz. 3.2.).cc) Allerdings können Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die für sich allein noch als Erhaltungsmaßnahmen zu beurteilen wären, in ihrer Gesamtheit zu einer wesentlichen Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB führen, wenn dadurch der Gebrauchswert (das Nutzungspotential) des Gebäudes gegenüber dem ursprünglichen Zustand, d.h. hier dem Zustand im Zeitpunkt des Erwerbs, deutlich erhöht wird (BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 2. c und 3. b cc, und in BFH/NV 1999, 603; vgl. entsprechend zum Zustand bei Herstellung BFH-Urteil in BFHE 128, 385, BStBl II 1980, 7).
- BFH, 24.07.1979 - VIII R 162/78
Kosten der Umstellung einer Heizung - Mietwohnhaus - Kohleöfen - Zentralheizung - …
Auszug aus BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97
Das gilt sowohl für den Austausch von Ofenheizungen gegen Gas-Etagenheizungen (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juli 1979 VIII R 162/78, BFHE 128, 385, BStBl II 1980, 7; BMF-Erlass vom 16. Dezember 1996, BStBl I 1996, 1442, Tz. 2.3.) als auch für die Modernisierung der Bäder (BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu II.) und den Austausch von einfachverglasten Fenstern gegen Isolierglasfenster (vgl. BFH-Urteil vom 28. April 1998 IX R 66/95, BFHE 186, 220, BStBl II 1998, 515).cc) Allerdings können Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die für sich allein noch als Erhaltungsmaßnahmen zu beurteilen wären, in ihrer Gesamtheit zu einer wesentlichen Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB führen, wenn dadurch der Gebrauchswert (das Nutzungspotential) des Gebäudes gegenüber dem ursprünglichen Zustand, d.h. hier dem Zustand im Zeitpunkt des Erwerbs, deutlich erhöht wird (…BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 2. c und 3. b cc, und in BFH/NV 1999, 603; vgl. entsprechend zum Zustand bei Herstellung BFH-Urteil in BFHE 128, 385, BStBl II 1980, 7).
- BFH, 30.07.1991 - IX R 123/90
Anschaffungsnahe Aufwendungen nach Ablauf von drei Jahren seit der Anschaffung
Auszug aus BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97
Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand sei nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. Juli 1991 IX R 123/90 (BFHE 165, 253, BStBl II 1992, 30) auch dann gegeben, wenn nach dem Erwerb eines reparaturbedürftigen Hauses über einen längeren Zeitraum gleichsam in Raten die jeweils frei werdenden Mietwohnungen in Stand gesetzt würden.Baumaßnahmen innerhalb eines Veranlagungszeitraums können jedoch dann als Herstellungskosten i.S. des § 255 Abs. 2 HGB zu werten sein, wenn sie zwar für sich gesehen noch nicht zu einer wesentlichen Verbesserung führen, wenn sie aber Teil einer Gesamtmaßnahme sind, die sich planmäßig in zeitlichem Zusammenhang über mehrere Veranlagungszeiträume erstreckt und die insgesamt zu einer wesentlichen Verbesserung führt (Sanierung "in Raten", vgl. insoweit BFH-Beschluss vom 23. Juni 1988 IX B 178/87, BFH/NV 1989, 165, 168, BFH-Urteil in BFHE 165, 253, BStBl II 1992, 30).
- BFH, 23.08.1999 - GrS 1/97
Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer
Auszug aus BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97
Das Revisionsgericht ist nicht berechtigt, tatsächliche Vermutungen ("offenkundig") aufzustellen (vgl. BFH-Beschluss vom 23. August 1999 GrS 1/97, BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778, zu C. II. 1. a und b). - BFH, 10.11.1980 - GrS 1/79
Negatives Kapitalkonto des Kommanditisten
- BFH, 16.07.1996 - IX R 34/94
Kosten der Dachinstandsetzung als Herstellungskosten, soweit diese durch den …
- BFH, 10.05.1995 - IX R 62/94
Aufwendungen für Baumaßnahmen in verschiedenen Stockwerken, die teils …
- BFH, 29.10.1991 - IX R 117/90
Im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Erhaltungsaufwendungen (sog. anschaffungsnahe …
- BFH, 17.04.1997 - III B 216/96
Die Rechtsprechung, wonach Aufwendungen für den Schulbesuch eines Kindes nur dann …
- BFH, 17.06.1998 - IX B 61/98
Vermutung anschaffungsnaher Aufwendungen widerlegbar
- BSG, 19.03.1986 - 7 BAr 75/85
Beschwerde - Divergenz - Zulassungsgrund
- BGH, 30.09.1976 - 4 StR 683/75
Verfolgbarkeit einer auf dem Gebiet der DDR begangenen straßenverkehrsrechtlichen …
- BFH, 23.06.1988 - IX B 178/87
Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer - Berücksichtigung von …
- BFH, 08.11.1979 - IV R 42/78
Grundstückserwerb im Ausland - Landwirtschaftliche Nutzung - Bewirtschaftung - …
- BFH, 22.02.1973 - VIII R 72/68
Hohe Aufwendungen auf ein Gebäude nach der Anschaffung
- BGH, 23.11.1954 - V ZB 18/52
Erledigung einer Vorlage durch neues Gesetz
- BFH, 17.05.1968 - VI B 97/67
Gärtner - Erwerb eines Gewächshauses - Heizkessel - Herstellungsaufwand - …
- BFH, 25.10.1955 - I 176/54 U
Aufwendungen zur Überholung, Modernisierung und zum Umbau eines neu erworbenen …
- BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77
Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines …
- BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89
Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs
- BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00
Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten
- BFH, 28.04.1998 - IX R 66/95
Anschaffungsnaher Aufwand bei unentgeltlichem Erwerb
- BFH, 17.12.1996 - IX R 47/95
Wann sind Umbau- und Modernisierungsaufwendungen Anschaffungskosten?
- BFH, 12.02.1985 - IX R 114/83
Umfassender Renovierungsaufwand im Zusammenhang mit Grundstückserwerb
- BFH, 16.07.1996 - IX R 55/94
Öffentliche Ausgaben im Sinne von Erschließungsbeiträgen als Werbungskosten
- BFH, 13.03.1990 - IX R 66/86
Anforderungen an den sofortigen Abzug von Aufwendungen als Werbungskosten
- BFH, 14.06.2016 - IX R 25/14
Anschaffungsnahe Herstellungskosten i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG - …
bb) Für diese Auslegung spricht auch der vom Gesetzgeber mit der Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG verfolgte Zweck, einerseits die bis zur Rechtsprechungsänderung des Senats durch die Urteile vom 12. September 2001 IX R 39/97 (BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569) und IX R 52/00 (BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574) bestehende Rechtslage zum anschaffungsnahen Aufwand gesetzlich festzuschreiben und andererseits aus Gründen der Rechtsvereinfachung und -sicherheit eine typisierende Regelung zu schaffen (vgl. Begründung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften --Steueränderungsgesetz 2003--, BTDrucks 15/1562, S. 32). - BFH, 25.08.2009 - IX R 20/08
Anschaffungsnahe Aufwendungen i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei einheitlich zu …
(a) Hierfür spricht neben dem Wortlaut der Anwendungsregelung des § 52 Abs. 16 Satz 9 EStG, wonach "sämtliche Baumaßnahmen im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 an einem Objekt als eine Baumaßnahme gelten" (…so auch Werndl, in: Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, EStG, § 6 Rz Ba 35 --Stand April 2006--) der in der Entwurfsbegründung zum Ausdruck gekommene Zweck der Regelung, die bis zu den Urteilen des BFH vom 12. September 2001 IX R 39/97 (BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569) und IX R 52/00 (BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574) bestehende Rechtslage zum anschaffungsnahen Aufwand, wie sie in R 157 Abs. 4 der Einkommensteuer-Richtlinien (i.d.F. bis 2002) zusammengefasst war, gesetzlich festzuschreiben (…so BTDrucks 15/1562, S. 24 --Begründung Allgemeiner Teil-- und S. 32 zu Nr. 3 --§ 6 Abs. 1 Nr. 1a neu--). - BFH, 09.05.2017 - IX R 6/16
Kosten zur Beseitigung von nach Anschaffung mutwillig herbeigeführter …
Zum anderen spricht für diese Auslegung der vom Gesetzgeber mit der Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG verfolgte Zweck, einerseits die bis zur Rechtsprechungsänderung des Senats durch die Urteile vom 12. September 2001 IX R 39/97 (BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569) und in BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574 bestehende Rechtslage zum anschaffungsnahen Aufwand gesetzlich festzuschreiben und andererseits aus Gründen der Rechtsvereinfachung und -sicherheit eine typisierende Regelung zu schaffen (vgl. hierzu die maßgebliche Gesetzesbegründung im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften --Steueränderungsgesetz 2003--, BTDrucks 15/1562, S. 32).Unbeschadet der Frage, ob mit dieser Gesetzesbegründung die seinerzeitige höchstrichterliche Rechtsprechung (BFH-Urteile in BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569, und in BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574) und die durch sie verworfene frühere "Rechtslage" --in Form der in R 157 Abs. 4 der Einkommensteuer-Richtlinien niedergelegten Auffassung und der hiervon im Einzelnen auch abweichenden Praxis der Finanzverwaltung-- zutreffend wiedergegeben worden ist (anderer Ansicht z.B. Spindler, Der Betrieb --DB-- 2004, 507, 509), findet sich darin kein Hinweis zu der im vorliegenden Streitfall entscheidenden Frage, ob Aufwendungen für "anschaffungsnah" durchgeführte Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, welche durch nach dem Erwerb eingetretene Schäden --im Sinne einer Kausalität-- verursacht worden sind, vom Regelungsgehalt der Norm erfasst sein sollten.
Der Gesetzgeber hat diese Frage erkennbar weder gesehen noch ausdrücklich in dem Sinne regeln wollen, dass solche Kosten unter den Tatbestand der Regelung in § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG zu subsumieren sind; da der nach der Gesetzesbegründung verfolgte Normzweck vielmehr lediglich auf die Aufrechterhaltung des Status Quo vor Ergehen der BFH-Urteile in BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569 und in BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574 zielte, ist der zu weit gefasste Wortlaut der Vorschrift, wovon das FG zutreffend ausgegangen ist, teleologisch zu reduzieren.
- BFH, 14.06.2016 - IX R 22/15
Anschaffungsnahe Herstellungskosten i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG - …
bb) Für diese Auslegung spricht auch der vom Gesetzgeber mit der Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG verfolgte Zweck, einerseits die bis zur Rechtsprechungsänderung des Senats durch die Urteile vom 12. September 2001 IX R 39/97 (BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569) und IX R 52/00 (BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574) bestehende Rechtslage zum anschaffungsnahen Aufwand gesetzlich festzuschreiben und andererseits aus Gründen der Rechtsvereinfachung und -sicherheit eine typisierende Regelung zu schaffen (vgl. Begründung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften --Steueränderungsgesetz 2003--, BTDrucks 15/1562, S. 32). - BFH, 22.01.2003 - X R 9/99
Anschaffungsnaher Aufwand bei Gebäudekauf zur Eigennutzung
Welche Aufwendungen dies sind, bestimmt sich bei den Gewinn- und Überschusseinkünften nach § 255 des Handelsgesetzbuchs --HGB-- (vgl. BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 3. b).Ein Vermögensgegenstand (Wirtschaftsgut, hier: ein Gebäude) ist betriebsbereit, wenn er entsprechend seiner Zweckbestimmung genutzt werden kann (BFH-Urteil in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 2. b;… Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., § 255 HGB, Tz. 13).
Reparaturen oder auch das Ersetzen des Vorhandenen durch Gleichwertiges in zeitgemäßer Form erweitern den Nutzungswert nicht (vgl. dazu im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, zu II. 3. a).
Einfachverglaste Fenster wurden durch isolierverglaste Sprossenfenster ersetzt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, unter II. 3. a cc).
Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Leitungskapazität beispielsweise durch den Einbau eines leistungsfähigeren Sicherungskastens und dreiphasiger anstelle zweiphasiger Elektroleitungen maßgeblich aufgebessert und die Zahl der Anschlüsse deutlich gesteigert wurde (vgl. BFH-Urteil in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, unter II. 3. a cc).
ee) Sofern die weiteren Feststellungen des FG ergeben, dass hinsichtlich des Bades im 1. Obergeschoss nicht von Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 Satz 1 Variante 2 HGB auszugehen ist, wird weiter zu prüfen sein, ob die Modernisierung nur die äußere Form, z.B. den Austausch von Fliesen und den technisch gleichwertigen Ersatz der vorhandenen Ausstattungsgegenstände betraf, oder ob bei dieser Gelegenheit auch funktionstüchtigere und zweckmäßigere Armaturen und zusätzliche Ausstattungsgegenstände (z.B. eine zusätzliche Dusche, ein zweites Waschbecken oder ein Doppelwaschbecken) eingebaut wurden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, unter II. 5.).
Die Feststellungslast hinsichtlich der Tatsachen, die eine wesentliche Verbesserung begründen und damit die Behandlung als Anschaffungskosten, trägt das FA (vgl. BFH-Urteil in BFHE 198, 74, BFH/NV 2002, 968, unter II. 4.).
- BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00
Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten
Erwirbt er z.B. ein vermietetes Gebäude und tritt in das Mietverhältnis ein (§ 566 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB--), dann ist es insoweit betriebsbereit i.S. des § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB (vgl. BFH-Urteil vom heutigen Tage IX R 39/97, zu II. 2.).Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat zur Begründung auf die Ausführungen im Urteil vom heutigen Tage in der Sache IX R 39/97.
a) Der Senat weicht damit aus den im Urteil IX R 39/97 vom heutigen Tage (zu II. 6. a) dargelegten Gründen nicht von den Urteilen des IV. Senats vom 8. November 1979 IV R 42/78 (BFHE 129, 138, BStBl II 1980, 147) und des VIII. Senats vom 8. Juli 1980 VIII R 189/78 (BFHE 131, 312, BStBl II 1980, 744) sowie dem Beschluss des VI. Senats vom 17. Mai 1968 VI B 97/67 (BFHE 92, 378, BStBl II 1968, 566) ab.
- BFH, 08.08.2013 - V R 18/13
Organschaft und Vorsteuerberichtigung bei Bestellung eines vorläufigen …
Eine Abweichung liegt nach ständiger BFH-Rechtsprechung nur bei einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage (…vgl. z.B. zuletzt BFH-Urteil vom 21. Februar 2013 V R 27/11, BFH/NV 2013, 1138, unter II.4.d) und daher nur dann vor, wenn eine "Rechtsfrage unter dieselbe Rechtsvorschrift zu subsumieren ist" (BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569, unter II.6.a), so dass in dem den Streitfall betreffenden Festsetzungsverfahren nicht von einer Entscheidung zum Billigkeitsverfahren nach § 163 AO abgewichen werden kann, zumal in diesem Billigkeitsverfahren gemäß § 102 FGO eine nur eingeschränkte Überprüfung einer vom FA getroffenen Ermessensentscheidung erfolgt (…BFH-Urteil vom 20. September 2012 IV R 29/10, BFHE 238, 518, BFH/NV 2013, 103, unter II.1.b). - BFH, 16.01.2007 - IX R 39/05
Aufwand für Umbau eines Großraumbüros in Einzelbüros als sofort abziehbarer …
Welche Aufwendungen zu den Herstellungskosten zählen, bestimmt sich auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569, unter II. 3. b).Dies setzt voraus, dass mindestens drei der Kernbereiche der Ausstattung einer Wohnung, nämlich Elektro-, Heizungs-, Sanitärinstallationen und Fenster, von Grund auf erneuert werden (sog. Standardsprung; vgl. im Einzelnen BFH in BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569, zu II. 3. a).
- BFH, 14.06.2016 - IX R 15/15
Kosten für die Herstellung der Betriebsbereitschaft als anschaffungsnahe …
Für diese Auslegung spricht zum anderen der vom Gesetzgeber mit der Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG verfolgte Zweck, einerseits die bis zur Rechtsprechungsänderung des Senats durch die Urteile vom 12. September 2001 IX R 39/97 (BFHE 198, 74, BStBl II 2003, 569) und in BFHE 198, 85, BStBl II 2003, 574 bestehende Rechtslage zum anschaffungsnahen Aufwand gesetzlich festzuschreiben und andererseits aus Gründen der Rechtsvereinfachung und -sicherheit eine typisierende Regelung zu schaffen (vgl. Begründung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften --Steueränderungsgesetz 2003--, BTDrucks 15/1562, S. 32). - BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99
Anschaffungsnaher Aufwand bei unentgeltlichem Gebäudewert
Vielmehr führen Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen nur dann zu einer wesentlichen Verbesserung i.S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB, wenn durch sie der Gebrauchswert des Gebäudes als Ganzes gesteigert wird (BFH-Urteil vom 12. September 2001 IX R 39/97, BFHE 198, 74, dazu im Einzelnen unten II. 5.).b) Eine "wesentliche Verbesserung" i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB ist gegeben, wenn der Gebrauchswert (Nutzungspotential) eines Gebäudes gegenüber dem ursprünglichen Zustand von einem sehr einfachen auf einen mittleren oder von einem mittleren auf einen sehr anspruchsvollen Standard gehoben wird (BFH-Urteil in BFHE 198, 74, unter II. 3. a cc).
Andere Aufwendungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sind (ggf. durch Schätzung) davon abzugrenzen und daneben sofort als Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abzuziehen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 198, 74, unter II. 3. a cc).
Da das FA in der Regel nicht in der Lage ist, den ursprünglichen Zustand eines Gebäudes festzustellen, trifft den Steuerpflichtigen insoweit eine erhöhte Mitwirkungspflicht (BFH-Urteil in BFHE 198, 74, unter II. 4.).
- BFH, 06.05.2003 - IX R 51/00
Ablösung der Stellplatzpflicht nach LBO steuerlich absetzbar?
- BFH, 20.08.2002 - IX R 40/97
Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen
- FG Nürnberg, 15.11.2005 - I 304/04
Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
- BFH, 20.08.2002 - IX R 98/00
Zum anschaffungsnahen Aufwand
- BFH, 23.11.2004 - IX R 59/03
Umbaukosten als Herstellungskosten i. S. des § 255 HGB
- BFH, 15.09.2004 - I R 7/02
Renovierungskosten als "anschaffungsnaher Aufwand" - unentgeltliche Übertragung …
- BFH, 20.08.2002 - IX R 10/02
Anschaffungsnaher Aufwand; Reparaturarbeiten
- BFH, 14.07.2004 - IX R 52/02
Einbau einer Solaranlage als Erhaltungsaufwand
- BFH, 25.09.2007 - IX R 28/07
Wirtschaftsgutsbezogene Prüfung, ob Baumaßnahme zu Herstellungskosten oder zu …
- FG Köln, 19.01.2007 - 10 K 3821/03
Sofortige Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein zur Einkunftserzielung …
- BFH, 22.09.2009 - IX R 21/08
Zur Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen, keine …
- BFH, 25.06.2002 - IX R 10/98
Erhöhte Absetzungen nach dem BerlinFG
- BFH, 20.08.2002 - IX R 73/99
Anschaffungsnaher Aufwand; Baumaßnahmen über mehrere Jahre
- BFH, 10.12.2003 - IX R 12/01
Zum Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO 1977 bei Abschluss eines Mietvertrages …
- BFH, 22.01.2003 - X R 42/99
Anschaffungsnaher Aufwand; Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG
- BFH, 22.01.2003 - X R 20/01
Anschaffungsnaher Aufwand; versteckte Mängel
- BFH, 28.09.2006 - V R 43/03
Umfang des Vorsteuerabzugs bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes, das …
- BFH, 28.10.2009 - I R 28/08
Voraussetzungen von Duldungs- und Anscheinsvollmacht - Verletzung der …
- BFH, 20.08.2002 - IX R 21/00
Anschaffungsnaher Aufwand; wesentliche Verbesserung i.S.d. § 255 Abs. 2 HGB
- BFH, 25.06.2002 - IX R 47/98
Gesamtrechtsnachfolge bei liquidierter Personengesellschaft
- FG Rheinland-Pfalz, 13.11.2019 - 2 K 2304/17
Abzugsfähigkeit von Kosten für bauhandwerkliche Maßnahmen als …
- BFH, 03.05.2022 - IX R 7/21
Anschaffungsnahe Herstellungskosten - Entnahme einer Wohnung ist keine …
- BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03
Erstattung von Instandsetzungsaufwendungen und Modernisierungsaufwendungen im …
- BFH, 20.08.2002 - IX R 70/00
Zum anschaffungsnahen Aufwand
- BFH, 18.05.2004 - IX R 57/01
Aufwendungen zur Zwangsräumung eines besetzten Grundstücks
- BFH, 22.01.2003 - X R 29/98
Anschaffungsnaher Aufwand
- BFH, 22.01.2003 - X R 13/00
Anschaffungsnaher Aufwand; Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG
- BFH, 22.01.2003 - X R 45/99
Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG; Disagio
- BFH, 05.12.2002 - IV B 190/02
Beschwerde bei Verletzung von Verfahrensvorschriften
- BFH, 29.01.2003 - III R 53/00
Eigenheimzulage: Anschaffung einer Wohnung mit Mängeln
- BFH, 22.01.2003 - X R 69/01
Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG; anschaffungsnaher Aufwand
- BFH, 03.12.2002 - IX R 71/00
Anschaffungskosten; Standarderhöhung
- BFH, 25.05.2004 - VIII R 6/01
Baudenkmal: Umbau als Herstellung eines neuen Gebäudes?
- FG München, 25.02.2014 - 6 K 2930/11
Herstellungskosten- Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen
- BFH, 28.06.2002 - IX R 51/01
Abzug vergeblicher Anschaffungskosten
- BFH, 05.03.2007 - IX B 189/06
NZB: Umbaumaßnahme als Herstellung eines neuen WG ?
- BFH, 31.10.2007 - IX B 34/07
Verletzung von Denkgesetzen und Erfahrungssätzen; Verletzung der …
- BFH, 22.01.2003 - X R 36/01
Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG - Wiederaufbau eines Anbaus; HK
- BFH, 20.08.2002 - IX R 2/01
Anschaffungsnaher Aufwand, Reparaturen
- BFH, 13.12.2005 - IX R 24/03
Aufwendungen für die Ablösung von Erbbaurechten als Herstellungskosten
- BFH, 19.11.2003 - IX R 50/02
Anschaffungsnaher Aufwand
- BFH, 20.09.2022 - IX R 29/21
Sofortabzug von Mieterabfindungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus …
- BFH, 20.08.2002 - IX R 61/99
Anschaffungsnaher Aufwand; Verbesserung der Nutzungsmöglichkeit in zwei …
- BFH, 20.08.2002 - IX R 43/00
Anschaffungsnaher Aufwand; Erhöhung des Nutzungswerts
- FG Düsseldorf, 28.11.2023 - 10 K 2184/20
Gewinnermittlung: Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Renovierungskosten an …
- BFH, 15.12.2005 - IX B 98/05
Divergenz; Rechtsfortbildung; fehlende Urteilsbegründung
- BFH, 22.12.2011 - III R 37/09
Kumulationsverbot bei dem Zusammentreffen von Investitionszulage und erhöhten …
- FG Niedersachsen, 12.04.2007 - 10 K 415/00
Beurteilung von Aufwendungen für die Entkontaminierung von Grundstücken als …
- FG Rheinland-Pfalz, 11.09.2003 - 6 K 1541/01
Behandlung von Modernisierungsaufwendungen im Zusammenhang mit einer Umnutzung …
- FG Köln, 18.06.2002 - 8 K 8182/97
Zur Einbeziehung von Gartenbaumaßnahmen in die Kosten einer Sanierung "auf Raten"
- BFH, 07.07.2004 - X R 30/03
Eigenheimzulage: Baumaßnahmen auf fremdem Grund und Boden
- BFH, 14.01.2004 - IX R 30/02
Keine AfaA bei Gebäudemängeln im Zeitpunkt der Anschaffung
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2004 - 1 K 356/01
Bilanzierung von wirtschaftlichem Eigentum an einem Gebäude; Rückstellung für …
- BFH, 25.02.2003 - IX R 31/02
Anschaffungsnaher Aufwand; Renovierung vor Vermietung
- BFH, 05.09.2002 - III R 37/01
Investitionszulage für Nießbraucher
- FG Hessen, 15.08.2002 - 5 K 4799/00
Herstellungskosten; Renovierung; Wesentliche Verbesserung; Neue Bundesländer; …
- FG Düsseldorf, 30.08.2016 - 10 K 398/15
Einkommensteuerliches Vorliegen eines sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwands …
- BFH, 20.08.2002 - IX R 69/00
Anschaffungsnaher Aufwand; Aufwendungen gem. § 10 e Abs. 6 EStG
- BFH, 11.06.2002 - IX R 79/97
Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen
- FG München, 03.02.2015 - 11 K 1886/12
"Einbezug von Aufwendungen...."
- BFH, 20.08.2002 - IX R 68/00
Anschaffungsnaher Aufwand; Umgestaltung von Wohnräumen zu Büroräumen
- BFH, 15.02.2005 - IX R 36/04
HK - Zusammenhang mit Dachausbau
- BFH, 20.08.2002 - IX R 95/00
Anschaffungsnaher Aufwand; deutliche Erhöhung des Nutzungswerts
- BFH, 11.12.2003 - IV R 40/02
Abwasserbaubeiträge als Anschaffungskosten
- FG Münster, 06.02.2003 - 4 K 4164/00
Anschaffungskosten Grund/Boden - Herstellungskosten Gebäude
- BFH, 18.07.2003 - III B 143/02
EigZul: Neuherstellung einer Wohnung durch Renovierung?
- BFH, 12.12.2005 - X B 152/05
Wohnbauförderung nach § 10e EStG; Förderzeitraum
- BFH, 11.03.2003 - IX R 65/01
Zwangsverwaltung; VuV-Einkünfte
- FG Saarland, 07.02.2006 - 1 K 330/02
Herstellungs-, Anschaffungs- und Erhaltungsaufwand bei komplexen …
- FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 4 K 1347/03
Wegfall der Hemmungswirkung wegen Prüfungsunterbrechung und spätere …
- BFH, 26.06.2007 - IV R 71/04
Anschaffungskosten Grund und Boden
- FG Hessen, 24.09.2015 - 11 K 3189/09
§ 9 Abs.1 , § 7 EStG
- FG Baden-Württemberg, 28.04.2015 - 8 K 2129/13
Kostenbeitrag zur Änderung des Bebauungsplans und Entschädigung für die Löschung …
- FG Sachsen-Anhalt, 06.05.2004 - 1 K 301/00
Abgrenzung Anschaffungskosten/Erhaltungsaufwendungen gemäß § 10i EStG beim Erwerb …
- FG München, 22.10.2013 - 5 K 1847/13
Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2a EStG keine Anschaffungsnebenkosten, sondern …
- BFH, 29.02.2012 - IX R 13/11
Geschlossener Immobilienfonds als Hersteller - …
- FG Münster, 20.01.2010 - 10 K 526/08
Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisie-rungsmaßnahmen als …
- FG Köln, 26.01.2012 - 10 K 235/10
Herstellungskosten durch Standardsprung
- BFH, 08.04.2008 - IX B 134/07
Verhältnis von § 165 Abs. 2 AO und § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO - Grundsatz von Treu und …
- FG Münster, 24.06.2020 - 1 K 609/19
Einordnung von Aufwendungen für Umbauarbeiten als sofort abzugsfähiger …
- FG Nürnberg, 04.06.2003 - II 50/02
Kein Erhaltungsaufwand in der Herstellungsphase eines Neubaus
- BFH, 20.08.2002 - IX R 95/99
- BFH, 29.06.2005 - X R 37/04
Abgrenzung Anschaffungs-/Herstellungskosten
- BFH, 07.09.2004 - IX R 1/03
Abbruchkosten bei Gebäudeerwerb in Abbruchabsicht zum Zwecke der Bebauung des …
- FG Düsseldorf, 16.08.2023 - 2 K 2449/18
- BFH, 03.07.2012 - IX B 38/12
Nichtzulassungsbeschwerde: Revisionsantrag im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren …
- FG Niedersachsen, 17.07.2002 - 12 K 594/99
Häuslicher Arbeitsbereich als Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit für …
- FG Baden-Württemberg, 10.09.2003 - 5 K 341/00
Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand bei Umbau einer Wohnung in zwei …
- FG Nürnberg, 05.02.2003 - III 85/01
Umbau einer Wohnung in ein Büro führt zu Herstellungsaufwand
- BFH, 29.07.2003 - X B 135/02
Bestehende Gebäude, Abgrenzung HK/Erhaltungsaufwand
- BFH, 23.06.2003 - III B 152/02
NZB: Mehrfachbegründung, Bindung des FG an Verwaltungsanweisungen
- FG Köln, 17.04.2008 - 10 K 2007/04
"Wesentliche Verbesserung" bei Aufwendungen um mehr als das Siebenfache des …
- FG Niedersachsen, 23.09.2014 - 8 K 302/13
Abzug der Wertminderung eines Grundstücks als Werbungskosten bei den Einkünften …
- BFH, 21.06.2023 - IX B 58/22
Nichtzulassungsbeschwerde: Rüge einer Divergenz, Verzicht auf mündliche …
- FG München, 29.06.2015 - 7 K 605/14
Ausgaben für Sanitäranlagen, Heizung und Fenster als anschaffungsnahe …
- FG Münster, 05.11.2007 - 4 K 616/04
Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz (FördG) und Steuerbegünstigung …
- BFH, 01.09.2005 - IX B 44/05
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Schriftsatznachlass
- BFH, 18.12.2002 - IX B 180/02
NZB: VuV, HK
- FG Sachsen-Anhalt, 07.10.2021 - 4 K 550/20
Werbungskostenabzug bei Eigenbedarfskündigung und Zusammenlegung von Wohnungen
- FG Rheinland-Pfalz, 13.10.2009 - 3 K 1733/06
Abgrenzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Erhaltungsaufwendungen …
- BFH, 24.10.2003 - IX B 70/03
Auslegung prozessualer Willenserklärungen
- BFH, 28.11.2002 - IX B 131/02
EigZul; Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 2 Satz 2 EigZulG; Förderung von …
- FG Münster, 24.08.2007 - 4 K 616/04
Anschaffungskosten; Modernisierungsmaßnahmen
- FG Münster, 27.08.2010 - 4 K 4918/07
Wohnhausteilung in 4 Eigentumswohnungen kann Grundstückshandel begründen
- BFH, 11.08.2003 - III B 147/02
EigZul - Neuherstellung einer Wohnung, Renovierung
- FG Brandenburg, 24.02.2005 - 5 K 513/03
Für Investitionszulage maßgeblicher Zeitpunkt der Beendigung der Bauarbeiten bei …
- BFH, 24.07.2003 - IX B 28/03
Abgrenzung Erhaltungsaufwand/nachträgliche HK
- FG Düsseldorf, 30.06.2003 - 7 K 6600/01
Sonderausgabenabzug; Kirchensteuer; Erstattungsüberhang; Folgejahr; Rückwirkendes …
- FG Münster, 20.12.2004 - 4 K 6970/03
Rückwirkende Anwendung des Kumulierungsverbots in § 3 Abs. 1 Satz 4 InvZulG auf …
- FG Sachsen, 16.12.2003 - 3 K 69/99
Aufwendungen nach Erwerb eines Gebäudes; nachträgliche Herstellungskosten nur bei …
- FG Baden-Württemberg, 24.09.2002 - 11 K 297/99
Herstellungskosten bei Kauf und Instandsetzung eines nicht mehr vermietbaren …
- FG Köln, 19.09.2002 - 3 K 1014/98
Wirtschaftliches Eigentum bei § 10e EStG
- FG Saarland, 25.09.2002 - 1 K 153/01
Schätzung von Mieteinnahmen
- VG Düsseldorf, 15.06.2004 - 3 K 4463/03
Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln für den Einbau von Sanitärzellen mit …
- FG Saarland, 08.08.2003 - 1 K 165/01
Geringerer Fördergrundbetrag von 2.500 DM trotz Modernisierung und Umgestaltung …
- FG München, 19.06.2008 - 15 K 4242/05
Nachträgliche Herstellungsarbeiten nach dem FördG
- FG Berlin-Brandenburg, 18.04.2013 - 13 K 13080/12
Investitionszulage nach § 3 InvZulG für das Jahr 1999
- FG Thüringen, 26.01.2005 - III 334/02
(Kein Objektverbrauch bei einer Festsetzung der Eigenheimzulage auf 0 DM/EUR im …
- FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 196/01
Dacherneuerung als fraglicher Begünstigungstatbestand im Sinne des § 10e EStG
- LG Aachen, 28.01.2011 - 7 O 208/10
- FG Saarland, 25.09.2002 - 1 K 139/01
Sachentscheidungsbefugnis des FG nach einer Ausschlussfrist gem. § 79b Abs. 1 FGO